Im Zuge des Verfahrens zur Erteilung eines Vorbescheides hatten Mitglieder des Vereins „Leben in Reinstedt e.V.“ sowie Bürger aus Reinstedt und anderen Orten Einwendungen zum Genehmigungsverfahren eingereicht und damit die Möglichkeit, am Erörterungstermin am 06.10.2021 teilzunehmen.
Zu diesem Anlass durften diese erfahren, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen für die Auswirkungen der Errichtung der Windkraftanlagen auf die Natur nicht in Reinstedt als unmittelbar betroffener Gemeinde stattfinden sollen, sondern in anderen Ortsteilen unserer Stadt.
Zusätzlich wurde aber auch bekannt, dass die Antragsteller des beabsichtigten Repoweringverfahrens gegenüber der Stadt Falkenstein/Harz eine Zusage gemäß des EEG-Gesetzes (EEG 2021) gemacht haben.
Es handelt sich um eine freiwillige finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen von Windparks. Hierdurch stehen jährliche Zahlungen in sechsstelliger Höhe an die Kommune im Raum.
Mit diesen Zahlungen beabsichtigt der Gesetzgeber eine Art Entschädigung für die Zusatzbelastungen der betroffenen Gemeinden in unmittelbarer Nähe solcher Anlagen.
Nah dran an den Windkraftanlagen sind die Reinstedter Bürger.
Aber wie nah an diesem Geldtopf dran sind diese dann auch bei dringend notwendigen Investitionen in die Zukunft ihres Ortes?
Mehr in einem Video mit unserem Vereinsvorsitzenden:
Anzumerken ist, dass die Antragsteller im Zuge der Erörterung durchaus sehr gesprächsbereit und um eine anhaltende Akzeptanz in der örtlichen Bevölkerung bestrebt sind. Man zeigte sich bei Unterredungen sehr bemüht, für anstehende Projekte die Ausgleichsmaßnahmen unbedingt auf der Gemarkung von Reinstedt umzusetzen und folgte den Vorschlägen des Vereins bereits in sehr greifbarer Form.
Eine Fahrrad-Ladestation in der Ortslage von Reinstedt direkt am R1-Radweg gibt es zusätzlich oben drauf.
Was bisher geschah …
Aktiv verfolgen wir das Antragsverfahren zum geplanten Repowering von 9 Windkraftanlagen. Wir möchten darauf aufmerksam machen und beabsichtigen, die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Dazu ist jede und jeder aufgerufen, sich auf der entsprechenden UVP-Seite zum Vorhaben zu informieren und seine Einwendungen an das Umweltamt des Landkreises Harz zu schicken.